Geschmacksmuster-Verlängerungen
Damit Ihre Geschmacksmuster-Registrierung aktiv bleibt, müssen Sie eine Verlängerungsgebühr entrichten. Andernfalls erlischt Ihre Geschmacksmuster-Registrierung, und Sie verlieren Ihre Rechte als Geschmacksmuster-Inhaber.
Die Gebühren für die Verlängerung von Geschmacksmustern hängen von den jeweiligen Gesetzen und dem Land ab, in dem Sie Ihr Geschmacksmuster schützen möchten.
Ein beim EUIPO angemeldetes registriertes Gemeinschafts-Geschmacksmuster muss alle fünf Jahre bis zu einer Höchstdauer von 25 Jahren verlängert werden.
Eine zentrale Anlaufstelle für alle Ihre IP-Dienste
Wir sind überzeugt, dass unseren Mandanten im IP-Bereich am besten gedient ist, wenn sie eine einzige Anlaufstelle für alle IP-Dienste haben. Aus diesem Grund sind wir stets bestrebt, unsere Dienste, wie z. B. die Abwicklung von Verlängerungen, mithilfe modernster Lösungen weiterzuentwickeln. Wir arbeiten mit den besten Verlängerungsanbietern auf dem Markt zusammen und realisieren so die kostengünstigste Lösung sowie die höchste Sicherheit für Sie.
Wenn Sie weitere Informationen zu unseren Verlängerungsdiensten wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihr nächstgelegenes Zacco-Büro oder direkt an unser Verlängerungsteam: renewals@zacco.com.